DriveHub
DE
Für iPhone ladenLaden

Ratgeber / Länderratgeber

Länderratgeber · Deutschland · 7 Min.

Pendlerpauschale 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer — welche Arbeitstage zählen, und der Nachweis

Ab 2026 bringt die Pendlerpauschale 0,38 € für jeden Kilometer Ihres Arbeitswegs, nicht erst ab dem zwanzigsten. Der Satz ist der einfache Teil. Die Steuererklärung fragt, an wie vielen Arbeitstagen Sie gefahren sind, und keine Regel sagt, welchen Nachweis diese Zahl braucht.

Laden im App Store

Die kurze Antwort

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Pendlerpauschale (amtlich Entfernungspauschale) 0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung, ab dem ersten Kilometer. Sie gilt einmal für jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht haben.

  • Die Formel: 0,38 € × volle Entfernungskilometer × Tage an der ersten Tätigkeitsstätte.
  • Welche Tage zählen: nur Tage, an denen Sie dort waren. Krankheit, Urlaub, Dienstreisen, Homeoffice und Kurzarbeit zählen nicht.
  • Die Höchstgrenze: 4 500 € im Jahr, aber nicht für die Kilometer, die Sie mit dem eigenen oder einem Ihnen überlassenen Kraftwagen gefahren sind.
  • Nachweis: Kein Gesetz, keine Richtlinie und kein BMF-Schreiben schreibt für die Zahl der Tage einen Beleg vor. Ebenso wenig legt eines eine Zahl von Tagen fest, die das Finanzamt ohne Nachweis akzeptiert.

Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025.

Was sich 2026 geändert hat

Das Steueränderungsgesetz 2025 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363, Artikel 2 Nr. 3) hat den Satz in Satz 2 auf 0,38 € geändert und Satz 8 gestrichen. Satz 8 war die Regel, die den höheren Satz erst ab dem 21. Kilometer gewährte. Nach Artikel 12 Abs. 2 tritt die Änderung am 1. Januar 2026 in Kraft.

Der geltende Text lautet jetzt:

„Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,38 Euro anzusetzen, höchstens jedoch 4 500 Euro im Kalenderjahr; ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt.“

Vorsicht bei älteren Texten. Das BMF-Schreiben zur Entfernungspauschale (18. November 2021, im Lohnsteuer-Handbuch 2026 als Anhang 14 abgedruckt) zeigt in seinen Beispielen noch den alten gestaffelten Satz. Die ELSTER-Hilfe zur Erklärung 2025 ebenfalls, was für 2025 richtig ist. Für 2026 geht das Gesetz vor: ein Satz ab dem ersten Kilometer.

Wie die Kilometer gezählt werden

Die Entfernung, einfach. Die Pauschale gibt es je Entfernungskilometer: die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, nicht die gefahrenen Kilometer. Der Rückweg ist damit abgegolten. H 9.10 LStH sagt, sie erfasst „arbeitstäglich zwei Wege (einen Hin- und einen Rückweg)“.

Nur volle Kilometer. BMF 18.11.2021 Rz. 12: „ein angefangener Kilometer bleibt unberücksichtigt“. Eine Entfernung von 23,6 km zählt als 23.

Die kürzeste Straße. Satz 4 nimmt „die kürzeste Straßenverbindung“. Eine längere Strecke zählt nur, wenn sie „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist und Sie sie regelmäßig benutzen.

Einmal am Tag. Rz. 23: „Die Entfernungspauschale kann für die Wege zu derselben ersten Tätigkeitsstätte für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt werden.“ Wer mittags nach Hause und wieder zurück fährt, hat dadurch keinen zweiten Tag.

Ein Weg, ein halber Tag. Fahren Sie an einem Tag nur in eine Richtung, erlaubt H 9.10 „nur die Hälfte der Entfernungspauschale je Entfernungskilometer und Arbeitstag“. Das passiert, wenn Sie ins Büro fahren und eine spätere Dienstreise bei Ihnen zu Hause endet.

Welche Arbeitstage zählen

Das Gesetz zählt „jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht“. Das ist nicht dasselbe wie Ihre Arbeitstage.

Die ELSTER-Hilfe zur Anlage N sagt selbst, was herausbleibt:

„Tage, an denen Sie die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht haben (zum Beispiel wegen Krankheit, Urlaub, Auswärtstätigkeit, Dienstreise, Heimarbeit, Kurzarbeit), dürfen Sie bei der Ermittlung der Entfernungspauschale nicht mit berücksichtigen.“

Die Zahl der Tage tragen Sie in Zeile 29 ein, die Entfernung in den Zeilen 30 bis 33 (Vordruck 2025). Werden nur einzelne Wege gefahren, sagt die Hilfe, Sie sollen „nur die halbe Anzahl der Arbeitstage“ eintragen.

Homeoffice-Tage sind keine Pendeltage. Ihr häusliches Arbeitszimmer oder Homeoffice kann nie erste Tätigkeitsstätte sein (BMF 25.11.2020 Rz. 4). An einem Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen, können Sie stattdessen die Tagespauschale ansetzen. Sie beträgt 6 € am Tag, höchstens 1 260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). In der Regel ist ein Tag das eine oder das andere. Die Ausnahme: Steht Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist die Tagespauschale auch an einem Tag erlaubt, an dem Sie zusätzlich an der ersten Tätigkeitsstätte arbeiten.

Ein Kundenbesuch auf dem Weg ändert den Arbeitsweg nicht. Fahren Sie ins Büro und von dort zu einem Kunden, bleibt Wohnung–Büro Arbeitsweg (H 9.10). Nur Büro–Kunde ist Dienstreise, mit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer. Fahren Sie von zu Hause direkt zum Kunden, ohne ins Büro, ist das von Anfang an eine Dienstreise. Wo die Grenze verläuft, steht unter Arbeitsweg oder Dienstreise: die erste Tätigkeitsstätte, die Seite der Dienstreise unter Dienstreise mit eigenem Auto.

Die Grenze von 4 500 € und warum sie beim Auto selten greift

Die Grenze gilt für alle, außer „soweit“ ein eigener oder überlassener Kraftwagen benutzt wird. BMF 18.11.2021 Rz. 10 nennt, wer gedeckelt bleibt: Motorrad, Motorroller, Moped, Fahrrad und Fußgänger, Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft an den Tagen, an denen sie nicht selbst fahren, und öffentliche Verkehrsmittel, sofern keine höheren tatsächlichen Kosten nachgewiesen werden.

Rz. 11 nennt die Bedingung, um mit dem Auto über 4 500 € zu kommen:

„Der Arbeitnehmer muss lediglich nachweisen oder glaubhaft machen, dass er die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen zurückgelegt hat. Ein Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen für den Kraftwagen ist für den Ansatz eines höheren Betrages als 4.500 € nicht erforderlich.“

Sie weisen also nach, dass Sie gefahren sind, nicht, was das Auto gekostet hat. Kombinieren Sie Verkehrsmittel, etwa bei Park & Ride oder wenn Sie nur einen Teil des Jahres mit dem Auto fahren, wird der Auto-Anteil herausgerechnet und bleibt ungedeckelt (Rz. 20–21).

Was die Pauschale abdeckt und was sie mindert

Alles ist abgegolten. § 9 Abs. 2 Satz 1: „Durch die Entfernungspauschalen sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte … veranlasst sind.“ Was Sie das Auto für den Arbeitsweg kostet, steckt in den 0,38 €.

Gesetz und Richtlinien nennen die Ausnahmen:

  • Öffentliche Verkehrsmittel, die Sie tatsächlich bezahlt haben, soweit sie die Pauschale des ganzen Jahres übersteigen (Satz 2).
  • Ein Grad der Behinderung von mindestens 70, oder mindestens 50 mit erheblicher Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr: stattdessen die tatsächlichen Kosten, nachgewiesen „durch amtliche Unterlagen“ (Satz 3–4).
  • Unfallkosten auf dem Arbeitsweg bleiben neben der Pauschale abziehbar (H 9.10), nicht unter Alkohol und nicht auf einem privaten Umweg.

Leistungen des Arbeitgebers mindern sie. Steuerfreie Jobtickets und Zuschüsse sowie pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse „mindern den Betrag, den Sie als Entfernungspauschale abziehen können (maximal bis auf 0 €)“ (ELSTER, Hilfe zur Anlage N). Ihr Arbeitgeber meldet sie in der Regel elektronisch an das Finanzamt.

Ein Dienstwagen. Die Pauschale gilt auch für einen Kraftwagen, der Ihnen „zur Nutzung überlassen“ ist, ungedeckelt. Auf der Seite des Arbeitgebers wird dieselbe Fahrt als geldwerter Vorteil versteuert, monatlich oder je Tag.

Nachweis: wie Sie die Tage belegen

Kein Gesetz, keine Lohnsteuer-Richtlinie und kein BMF-Schreiben schreibt für die Zahl der Pendeltage einen Beleg vor. Was die Texte sagen, ist enger:

  • Um mit dem Auto über 4 500 € zu kommen, müssen Sie „nachweisen oder glaubhaft machen“, dass Sie gefahren sind (Rz. 11).
  • Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 230 € zählen nur, wenn sie „nachgewiesen“ sind (§ 9a Satz 1 EStG).

Zu den „230 Tagen“. Viele Seiten sagen, das Finanzamt akzeptiere 220 oder 230 Tage ohne Rückfragen. Keine Primärquelle legt eine solche Zahl fest. Wenn Sie eine Zahl von Tagen angeben, ist es Ihre Zahl, und Sie sollten sie erklären können. Ein Dienstwagen, den Ihr Arbeitgeber nach der Einzelbewertung je Tag versteuert, ist eine andere Sache mit eigenen Regeln — siehe die 0,002-%-Regelung je Tag.

Was Ihnen beim Erklären hilft, steht in keiner Regel. Eine datierte Aufzeichnung, an welchen Tagen Sie an der ersten Tätigkeitsstätte waren, ist ein Weg. Sie macht aus einer Summe Tage, die Sie in Ihrem Kalender zeigen können.

Ein Rechenbeispiel über ein Jahr

Zahlen zur Veranschaulichung, keiner Regel entnommen. Sie wohnen auf der kürzesten Straße 23,6 km vom Büro entfernt. Drei Tage die Woche fahren Sie mit Ihrem eigenen Auto hin, an zwei arbeiten Sie zu Hause. Über 2026 sind das 138 Bürotage und 92 Homeoffice-Tage.

PostenRechnungBetrag
Volle Kilometer23,6 km → 23 km23 km
Pauschale je Bürotag23 × 0,38 €8,74 €
Arbeitsweg, 138 Tage138 × 8,74 €1 206,12 €
Tagespauschale, 92 Tage92 × 6 € (unter 1 260 €)552,00 €
Zusammen1 206,12 € + 552,00 €1 758,12 €

Zusammen liegt das über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 230 €, der ohnehin abgezogen wird, wenn Ihre Werbungskosten niedriger sind. Nur der Teil darüber, 1 758,12 € − 1 230 € = 528,12 €, senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen zusätzlich. Hätten Sie 230 Pendeltage statt 138 eingetragen, wären es 230 × 8,74 € = 2 010,20 €. Auf dem Papier mehr, aber 92 dieser Tage hat es nicht gegeben.

Über der Grenze, mit dem Auto. Eine Kollegin fährt an 210 Tagen je 61,4 km einfach: 61 × 0,38 € = 23,18 € am Tag, × 210 = 4 867,80 €. Mit dem Auto zählt alles. Wäre sie mit dem Motorrad gefahren, endete der Betrag bei 4 500 €.

Bevor Sie die Erklärung abgeben

  • Zählen Sie Tage an der ersten Tätigkeitsstätte, nicht Arbeitstage. Krankheits-, Urlaubs-, Dienstreise-, Homeoffice- und Kurzarbeitstage bleiben heraus.
  • Nehmen Sie volle Kilometer der kürzesten Straße, einfach. 23,6 km sind 23.
  • Tage mit nur einem Weg zählen halb. Tragen Sie die halbe Zahl solcher Tage ein.
  • Mit dem Auto über 4 500 €? Seien Sie bereit, nachzuweisen oder glaubhaft zu machen, dass Sie mit dem Auto gefahren sind.
  • Ziehen Sie Jobtickets und Zuschüsse des Arbeitgebers ab, die auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung stehen.
  • Führen Sie eine datierte Liste der Tage. Keine Regel verlangt sie, aber mit ihr erklären Sie die Zahl.

Wie DriveHub die Tage für Sie festhält

Das Finanzamt fragt nach einer Zahl von Tagen. DriveHub hält die Tage selbst fest.

Mit dem Standortzugriff „Immer“ zeichnet DriveHub jede Fahrt im Hintergrund auf — und falls ihm doch einmal eine entgeht, sagt es Ihnen Bescheid. DriveHub ordnet die meisten Fahrten anhand Ihrer Orte, früheren Strecken und Arbeitszeiten als Geschäftlich oder Privat ein und fragt Sie nach dem Rest. Für die Fahrt von zu Hause zur Arbeit antworten Sie mit Arbeitsweg.

Für Deutschland berechnet DriveHub außerdem die jährliche Entfernungspauschale. Wählen Sie unter Berichte die Ansicht Jahr; die Karte Entfernungspauschale erscheint für ein Auto mit Pendelfahrten. Pendeltage prüfen öffnet die deutsche Entfernungspauschale:

  • Tage aus Pendelfahrten hinzufügen macht aus den Pendelfahrten des Jahres Tage; Fehlenden Tag hinzufügen deckt eine Fahrt ab, die nicht aufgezeichnet wurde.
  • Für jeden Tag bestätigen Sie die Einfache Straßenentfernung, ob es Ihre Erste Tätigkeitsstätte war, und die Fahrtrichtungen (eine oder zwei).
  • Der Hinweis darunter sagt, was herausbleibt: „Nur Tage zählen, an denen Sie tatsächlich gefahren sind. Homeoffice, Urlaub und Krankheitstage bleiben unberücksichtigt.“

Es zeigt den Grundbetrag des Fahrtkostenabzugs und die Bestätigten Fahrtage. Tragen Sie die Arbeitgeberbeträge aus Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein (Lohnsteuerbescheinigung, Nr. 17 und Nr. 18), dann zeigt es die Entfernungspauschale nach Arbeitgeberleistungen. Über das ganze Jahr gilt die Grenze von 4 500 € nur für andere Verkehrsmittel als einen eigenen oder überlassenen Kraftwagen. Der Betrag erscheint, sobald das Kalenderjahr zu Ende ist (für 2026 ab Januar 2027), nachdem Sie Alle tatsächlichen Pendeltage erfasst auf Ja gestellt haben und jede Fahrt des Jahres geprüft ist. Tragen Sie für Nr. 17 oder Nr. 18 eine 0 ein, wenn auf Ihrer Bescheinigung nichts steht.

Was bei Ihnen bleibt. Welcher Ort Ihre erste Tätigkeitsstätte ist, entscheiden Ihre arbeitsrechtlichen Festlegungen, nicht DriveHub. Der Betrag ist eine Berechnung, die Sie prüfen, bevor Sie ihn in die Anlage N eintragen.

DriveHub gibt es im App Store für das iPhone. Die übrigen deutschen Regeln stehen auf der Deutschland-Seite. Die automatische Erfassung einzurichten dauert einmalig ein paar Minuten.

Quellen

  • § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG; § 9a Satz 1 EStG; § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG.
  • Steueränderungsgesetz 2025 vom 22. Dezember 2025, BGBl. 2025 I Nr. 363, Artikel 2 Nr. 3 und Artikel 12 Abs. 2.
  • BMF-Schreiben vom 18. November 2021 (Entfernungspauschalen), Rz. 10–12 und 20–23 (LStH 2026 Anhang 14); H 9.10 LStH 2026.
  • BMF-Schreiben vom 25. November 2020 (Reisekosten), Rz. 4 (LStH 2026 Anhang 25 III).
  • ELSTER, Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025, Anlage N, Zeilen 27–52.

Diese Seite gibt wieder, was das Einkommensteuergesetz, die BMF-Schreiben und die Formularhilfe von ELSTER sagen, und nennt die Fundstellen, damit Sie nachprüfen können. Sie ist keine Steuerberatung. Sie kennt Ihre Umstände nicht. Wenn es um Geld geht, fragen Sie Ihren Steuerberater — und bringen Sie die Daten mit.

Die vollständige Regel mit ihren Rechtsquellen: Deutschland: Anforderungen an das Fahrtenbuch.

Weiterlesen